Nach Herzenslust und leinenfrei im Wald herumzutoben und alles neugierig zu beschnüffeln, das ist unseren Hunden alljährlich für gut drei Monate verboten. Doch die Regelungen der Bundesländer zur Schonzeit unterscheiden sich im Detail. Und was passiert, wenn Hund und Halter sich nicht daran halten?

Die Brut- und Setzzeit dauert in den meisten Bundesländern vom 1. April bis zum 15. Juli. Ausnahmen bilden Bremen, wo vom 15. März bis zum 15. Juli Schonzeit herrscht, und das Saarland mit dem 1. März bis zum 30. Juni. Im Wald, auf Wiesen, Äckern, Feldwegen und an Gewässern bedeutet das nun Anleinpflicht für die Vierbeiner.

Die Wildtiere, darunter viele gefährdete Arten, bringen jetzt ihren Nachwuchs zur Welt und brauchen dafür Ruhe. Herumschnüffelnde Hunde sind eine Gefahr. Beispielsweise für die Bodenbrüter, deren Gelege schnell auskühlt, wenn die Vögel durch neugierige Hundeschnauzen aufgescheucht werden. Natürlich zerstört nicht jeder Hund gleich das „Nest“ oder reißt ein Jungtier, aber selbst die vermeintlich kleinste Störung kann den Tod schutzloser Tierkinder zur Folge haben. Schnuppert ein Vierbeiner an einem Jungen und nimmt es dadurch einen fremden Geruch an, kommt es vor, dass die Eltern es daraufhin verstoßen.

Leinenzwang schützt auch den Hund

Gefährlich werden kann es sogar für den Vierbeiner. Wildschweinmütter verstehen da beispielsweise keinen Spaß. Spürt Bello eine Bache samt Nachwuchs auf, dann wird die Sau diesen mit allen Mitteln verteidigen wollen. Je jünger die Frischlinge sind, umso aggressiver wird ihr Verhalten sein. Das kann für den Hund im Zweifelsfalle schlecht ausgehen, nur Flucht hilft ihm aus der Misere.

Wer als Spaziergänger im Wald und angeleinter Fellnase auf eine Wildschweinhorde trifft, sollte versuchen, sich höflich und langsam zurückzuziehen. Handflächen nach vorne, Körper abdrehen, Gesicht abwenden. Zieht die Rotte weiter und zeigt die Bache keine Angriffshaltung, hat man noch mal Glück gehabt. Ansonsten heißt es hier: Hund ableinen und ihn weglaufen lassen. Mit dem Menschen gemeinsam im Schlepptau, hat er sonst kaum eine Chance. Achten Sie daher in dieser Zeit auf Wildspuren und den für Wildschweine typischen Maggigeruch.

Drastische Strafen für Hunde ohne Leine

Es ist dementsprechend wichtig, dass die Leinenpflicht in dieser Zeit eingehalten wird. Uneinsichtige Halter begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Grundsätzlich beläuft es sich bei einem Verstoß auf einen Betrag zwischen 25 und 50 Euro und richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. In der Schonzeit verhängen einige Behörden aber saftigere Strafen. Und die können sich unter Umständen auf bis zu 5000 Euro summieren, beispielsweise wenn ein Tier gejagt oder gerissen wird.

„In diesem Fall kann auch der Jagdpächter Schadenersatz vom Halter verlangen“, erklärt der auf Tierschutz- und Tierhalterrecht spezialisierte Anwalt Michael Rockel. „Oder als sogenannte Nebenstrafe auch die Einziehung des Hundes drohen“. Dass einem Hundehalter bei mehrfachen Verstößen gegen dieLeinenpflicht der Vierbeiner entzogen wird, habe er aber bisher nicht erlebt.

Jagende Hunde sind kein Kavaliersdelikt

In einigen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg gibt es generell keine Anleinpflicht, und auch während der Schonzeit wird diese weder gefordert noch eindeutig geregelt. Es reicht, den Vierbeiner auf dem Weg zu halten. In manchen Statuten heißt es, dass Jäger auf wildernde Hunde oder solche, die sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden, schießen dürfen. Für Michael Rockel ist ein solcher Fall nur denkbar, wenn der Vierbeiner konkret jagt, ansonsten verstoße der Jagdausübungsberechtigte gegen den Paragrafen 17 des Tierschutzgesetzes. Leider gibt es auch Situationen, in denen ein Hund im Wald erschossen wird, obwohl er sich nur wenige Meter von seinem Besitzer entfernt hat. „Dann kommt es, wie übrigens in jedem Strafverfahren, auf die Beweise an, um den Jäger zu verurteilen“, so Anwalt Rockel.

Es ist also als Halter ratsam, sich in der eigenen Gemeinde genau über die Regelungen in der Brut- und Setzzeit zu informieren. Notfalls kann auch die zuständige Forst- oder Jagdbehörde Auskunft geben, denn die Informationen vonseiten der Stadt oder Gemeinde sind oft unzureichend, selbst auf unsere Nachfrage. Abgesehen davon sollte jeder Tierbesitzer die Schonzeit ernstnehmen und den Wildtieren in dieser besonderen Zeit jeglichen Stress ersparen. Suzanne Eichel

 

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