Wer sich einen Hund anschafft, muss diesen in seiner Stadt oder Gemeinde auch vorschriftsmäßig anmelden, kennzeichnen, Steuern bezahlen und oft eine Haftpflichtversicherung abschließen. Was aber, wenn der Halter das versäumt und ihm das Ordnungsamt auf die Schliche kommt?

In den meisten Bundesländern gilt die Melde- und Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass alle gemeldeten Hunde bei dem zuständigen Ordnungsamt mit Rasse, Alter und Geschlecht sowie den persönlichen Daten des Halters in einem zentralen Register erfasst werden. Besteht dazu noch die Auflage einer Haftpflichtversicherung, wird auch diese registriert. Es gilt zudem die Kennzeichnung des Vierbeiners durch einen fälschungssicheren Microchip nach ISO-Norm.

„Es gibt hier keine Ausnahmeregelungen“, so Michael Rockel, der sich auf Tierschutz- und Tierhalterrecht spezialisiert hat. Wer bewusst und nachweislich seinen Vierbeiner nicht anmeldet und dann erwischt wird, kann mit einer Selbstanzeige und einem „blauen Auge“ sowie einer geringen Geldbuße davonkommen. Die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt dann der jeweiligen Behörde, und dafür gibt es eine sogenannte Verjährungsfrist.

Vollstreckung bei Steuerschulden

Anders sieht es dagegen bei einer Steuerhinterziehung aus. „Geschieht dies leichtfertig, gilt die Festsetzungsfrist. Die beträgt in diesem Fall fünf Jahre“, so Anwalt Rockel. „Kann dem Besitzer aber nachgewiesen werden, dass er den Hund schon längere Zeit hat, werden durchaus zehn Jahre zugrunde gelegt. Dann ist eine Selbstanzeige vorteilhaft, die die Strafe auf fünf Jahre abmildert.“ Bei rund 100 Euro im Jahr, je nach Bundesland, ist das noch zu verkraften, allerdings kann dem Halter auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung blühen, und dieses Vergehen wird dann zusätzlich nach Vorschrift geahndet.

Der Hund als wichtige Einnahmequelle

Immer mehr Städte und Gemeinden möchten den „schwarzen Schafen“ unter den Hundehaltern auf die Schliche kommen. Letztendlich bringt jeder Vierbeiner Geld ein. Die Manche Gemeinden schicken Kontrolleure von Tür zu Tür, um nicht angemeldete Fellnasen aufzuspüren. Dabei prüfte die Stadt anhand von Dokumenten wie Kaufverträgen, Stammbäumen und tierärztlichen Bescheinigungen, wie lange die Halter die Hunde besaßen. Waren sie nicht angemeldet, wurde eine rückwirkende Steuerfestsetzung von vier Jahren fällig. Kleinere Verstöße dagegen mit 35 Euro Bußgeld verwarnt.

In Potsdam dagegen gibt es immer mehr Kontrollen durch sogenannte Inspektoren. „Es ist uns aber wichtig, Aufklärung zu betreiben. Daher haben die Kollegen des Außendienstes einen Infoflyer entworfen, der verteilt wird“, sagte Marina Kluge, Fachbereichsleiterin Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt. Die Rechnung ging auf, denn die Zahl der Selbstanzeigen beim zuständigen Ordnungsamt stieg rasch an.

Bei Hunden, die auf den Rasselisten stehen, gelten übrigens noch strengere Gesetze, die bundesweit so gut wie einheitlich geregelt sind. Es besteht Meldepflicht sowie ein die Pflicht zu einem Sachkundenachweis durch den Halter, und in manchen Kommunen muss der Besitzer ein Führungszeugnis vorlegen. Suzanne Eichel

Gesetze nach Bundesländern:

Schleswig-Holstein                                 

Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers und eine gültige Steuermarke

Hamburg                                                    

Anmeldung beim zentralen Hunderegister, Kennzeichnung durch Mikrochip und Steuermarke, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis des Halters

Bremen                                                       

Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers und eine gültige Steuermarke

Niedersachsen                                         

Anmeldung beim zentralen Hunderegister, Kennzeichnung durch Mikrochip und Steuermarke, Sachkundenachweis des Halters

Mecklenburg-Vorpommern                   

Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers und eine gültige Steuermarke

Berlin                                                          

Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers, Mikrochip und eine gültige Steuermarke, Haftpflichtversicherung

Brandenburg                                            

Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers, Mikrochip und eine gültige Steuermarke. Meldepflicht für Hunde ab 40 cm und 20 kg

Sachsen-Anhalt                                        

Anmeldepflicht für alle Hunde, die nach dem 28.03.2009 geboren sind und alle gefährlichen Hunde im Zentralregister, Kennzeichnung durch Mikrochip und eine gültige Steuermarke, Haftpflichtversicherung

Thüringen                                                  

Anmeldung beim zentralen Hunderegister, Kennzeichnung durch Mikrochip und Steuermarke, Haftpflichtversicherung

NRW                                                            

Meldepflicht für Hunde ab 40 cm und 20 kg, Kennzeichnung durch Mikrochip, Sachkundenachweis des Halters

Hessen                                                       

Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers und eine gültige Steuermarke

Saarland                                                      Meldepflicht, die kommunal geregelt wird, Kennzeichnung durch ein Halsband mit Kontaktdaten des Besitzers und eine gültige Steuermarke

 

Sachsen/Rheinland-Pfalz + Baden-Württemberg/Bayern

Die Regelungen zur allgemeinen Hundehaltung werden in diesen Bundesländern auf kommunaler Ebene ausgestaltet

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