In den Schlachthöfen wird die Ware für den Menschen und für die Vierbeiner sortiert. Das bedeutet, ein Tier wird erlegt und dann die Anteile, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind oder Menschen schlichtweg nicht essen wollen, für die Tierfutterproduktion verwertet. Immer wieder werden wilde Gerüchte darüber verbreitet, dass die Hunde nur die verderblichen Reste beziehungsweise den Abfall bekommen oder Tiere aus der Tierverwertung enthalten sind. Das ist schlichtweg falsch! Generell unterliegen Futtermittel einer staatlichen Kontrolle und die Herstellung ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie weiterführenden Verordnungen geregelt. Alles, was nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist, wird als tierisches Nebenprodukt bezeichnet und in die drei Kategorien K1 bis K3 unterteilt. In die ersten zwei fallen beispielsweise minderwertige Materialien, besagte Tierkadaver oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit Rückständen von Tierarzneimitteln. Sie dürfen auf keinen Fall verwendet werden. Damit ist schon einmal für Erleichterung gesorgt.

Was bedeutet K3?

Um wieder auf den Wolf zu kommen, der reißt seine Beute, nachdem er sie erlegt hat auf und frisst die für ihn leckeren Innereien, Fleisch und Knochen. Allerdings frisch, direkt nach dem er seine Beute erlegt hat. Und hier ist der Kasus Knacktus. Aus der Kategorie K3 stammen die Schlachtabfälle, die nur für die Hundenahrung in Frage kommen. Hierzu zählen neben dem Fleisch auch Fleischanteile wie Knochen, Fette, Schwarten, Häute, Haare, Borsten und Federn. Ebenso Krallen, Euter und Pansen. Diese werden üblicherweise als Fleischmehl verarbeitet und dem Futter beigemischt. Dagegen ist an sich nichts zu sagen. Bedenklich wird es, wenn Drüsen, Hörner oder bestimmte Organe wie die Milz dazukommen. Als Nahrung sind sie für den Hund nur schwer verdaulich. Einer der sich in der Materie auskennt, ist Alexander J. Probst. Er veranstaltet Ernährungsseminare und setzt sich mit artgerechter und gesunder Fütterung des Hundes auseinander. „Die EU-Richtlinien, die unter anderem die Verordnung tierischer Nebenerzeugnisse regeln, sind Sollbestimmungen. Sie werden bewusst so gehalten, um die kulturellen Unterschiede der jeweiligen Länder zu berücksichtigen.“ Ein Beispiel: In Deutschland gehören Leber, Lunge und Herz zu den K3-Materialien. In Frankreich dagegen sind es erstklassige Delikatessen und kein Franzose würde freiwillig darauf verzichten. Oder werfen wir einen Blick nach Bayern. Pansen und Kutteln zählen dort zu einer typischen Mahlzeit der Landbevölkerung. In der Tiernahrung aber sind sie jedoch als K3 klassifiziert.

Auf die wirklichen Proteine kommt es an

„Wir müssen der Kategorie 3 einfach mal ihren Schrecken nehmen“, sagt der Ernährungsexperte. „Die Unterschiede bei der Herstellung von Hundefutter bestehen in der Wahl und Qualität des Fleisches und in der Herstellungsweise. Was ist exakt und von welchem Tier enthalten und wie groß sind die echten Proteinanteile?“ Übrigens auch eine Frage, die sich barfende Hundehalter stellen müssen.
Womit wir zum entscheidenden Punkt kommen: der Deklarierung. Zwar müssen die Firmen wahrheitsgemäß angeben, was und in welcher Menge und/oder Zusammensetzung im Futter enthalten ist, aber zum Beispiel müssen Konservierungsmittel, Farb- und Aromastoffe, die schon in den Rohstoffkomponenten stecken, nicht extra ausgewiesen werden. Die Deklaration lässt ebenfalls bei den „tierischen Nebenerzeugnissen“ einen gewissen Spielraum, ebenso bei Fetten und Ölen. „Das bedeutet aber nicht zwangsläufig etwas Negatives“, sagt Probst. „Aber eine offene Deklaration, in der alle Inhaltsstoffe klar benannt werden, ist natürlich ein Vertrauensmerkmal.“

Auch die Wertigkeit von Tiermehlen hängt von der Qualität der verwendeten Materialien ab. Wird beispielsweise der Begriff Geflügelfleischmehl verwendet, kann der Halter davon ausgehen, dass nicht nur die Abfallprodukte eines Huhns, sondern auch Fleisch enthalten sind. In der Diskussion frisches Fleisch versus Fleischmehl besticht Ersteres augenscheinlich durch eindeutigere Argumente. Denn frisches Fleisch besitzt eine höhere Verdaulichkeit, da es nur Muskelfleisch und etwas Haut enthält. Es ist frei von künstlichen Zusätzen, hat einen höheren Anteil natürlicher Proteine und eine bessere Akzeptanz. „Ja, aber hochwertiges Fleischmehl ist trotzdem bei Weitem besser als minderwertige Sehnen“, kontert Alexander J. Probst.

Jetzt bitte bloß nicht die Haare beziehungsweise das Fell raufen! Alles ist nicht so schlimm, wie es scheint, denn zahlreiche Unternehmen beschäftigen sich mit gesunden Rezepturen und zertifizieren eindeutig und ehrlich. (Suzanne Eichel)

Die Kategorien der Fleischverwertung

  • Kategorie 1:
    Fleisch und tierische Nebenprodukte mit dem höchsten Risiko, also Haustiere, Wildtiere oder Nutztiere, die aus Krankheitsgründen getötet wurden oder verendeten, insbesondere TSE verseuchte Tierleichen sowie mit Chemikalien oder verbotenen Stoffen kontaminierte Tiere und Versuchstiere.
  • Kategorie 2:
    Fleisch und Nebenprodukte mit dem Risiko anderer, nicht übertragbarer Krankheiten. Sie umfasst getötete, also nicht geschlachtete Tiere, tierische Nebenprodukte (beispielsweise Milch), importiertes und nicht ausreichend kontrolliertes Material, Tierprodukte mit Rückständen von Medikamenten.
  • Kategorie 3:
    • Küchen- und Speiseabfälle, soweit nicht aus grenzüberschreitendem Verkehr
    • Fische oder andere Meerestiere, sowie Fischabfälle (ausgenommen Meeressäugetiere)
    • Ehemalige tierische Lebensmittel, die aus anderen, nicht gesundheitsschädlichen Folgen, z.B. Verpackungsmängeln, für den menschlichen Verzehr nicht mehr bestimmt sind
    • Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
    • Rohmilch
    • Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von klinisch unauffälligen Tieren
    • Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
    • Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
    • Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
    • überlagertes Fleisch
    • minderwertiges Fleisch
    • Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
    • Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
    • Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben