Hundliche Attacken, Ordnungswidrigkeiten, der Kauf eines Vierbeiners oder ein Trennungsstreit – es gibt zahlreiche Situationen, in denen Tierbesitzer juristische Unterstützung benötigen. Doch wann ist sie wirklich notwendig und lässt sie sich auch absichern?
In der Stadt wird es immer enger, gerade Jogger und Radfahrer sind in den Parks leichte Beute für jagdtriebige Vierbeiner. Nur einen Moment haben Frauchen und Herrchen nicht aufgepasst, eben noch hat ihr Liebling auf der Wiese mit anderen getobt oder einfach nur geschnüffelt, da hängt er plötzlich am Hosenbein eines Fremden oder hat einen Radler zu Fall gebracht.

Nun lässt sich trefflich darüber streiten, wer Schuld hat, schließlich ist der Jogger über den Hundefreilauf gerannt und der Radler so nah an einem vorbeigezischt, dass das schon als Provokation zu werten war – manchmal liegt das aber tatsächlich an Bellos Reizüberflutung. Wohl dem, der eine Haftpflichtversicherung sein Eigen nennt, doch das allein reicht oft nicht aus.
Fälle der Inanspruchnahme Dritter bei Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, landen nicht selten vor dem Kadi. Hundliche Attacken jedweder Art, sei es, wenn zwei Kampfhähne aufeinanderprallen, ein Vierbeiner im Spiel verletzt oder aber ein Mensch angegriffen wird, können heikel und vor allem teuer sein.
Die Sache mit der Gefährdungshaftung
Wenn der eigene Hund Schäden verursacht, wird grundsätzlich der Tierbesitzer verantwortlich gemacht, unabhängig davon ob ein eigenes Verschulden vorliegt oder nicht. So sieht es § 833 BGB (Gefährdungshaftung) vor. Er haftet vollumgänglich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und muss gegebenfalls für das Schmerzensgeld aufkommen. Selbst wenn sein Hund nicht aus böser Absicht gehandelt hat und beispielsweise vor lauter Freude beim Gassigehen einen Passanten stürmisch umreisst, müssen Frauchen und Herrchen für die Verletzungen und Schäden aufkommen.
Können sich die Beklagten nicht einigen, geht der Fall vor Gericht. Es liegt dann in der Ermessensgrundlage des Richters sowie in der Beweislast, wie das Urteil ausfällt. Der Halter kommt aus dieser Verpflichtung nicht heraus, denn er haftet eben für alles, was die sogennante Tiergefahr betrifft – sogar wenn andere Personen auf den Hund aufpassen. Ein Anwalt kann jedoch eine eventuelle Mitschuld des Passanten bzw. des Klägers nachweisen oder die Entscheidung abmildern. Eine Haftfplichtversicherung ist unbedingt notwendig, um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen.
Wenn sich die Behörde einschaltet

Schaltet sich das Ordnungsamt für eine Gefährlichkeitsfeststellung ein und droht mit Leinen und Maulkorbzwang, sollten sich die Halter unbedingt juristischen Beistand suchen. Doch jedes Bundesland hat andere Bestimmungen. Das ist nicht leicht zu durch schauen. Insbesondere bei Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung sind die Hundehalter auf juristische Sachkenntnis angewiesen. Die Auseinandersetzung mit den Ordnungsbehörden birgt einiges an Risiken. Es geht in diesen Verfahren außerdem darum, tierisches
Verhalten richtig einzuordnen.
Ein Advokat wird zunächst Rechtsmittel gegen die Verfügungen der Ordnungsbehörden einlegen. Dazu zählen auch rechtliche Schritte gegen Leinen und Maulkorbzwang, gegen die Anordnung eines Wesenstests, aber vor allem gegen die Gefährlichkeitsfeststellung oder gar die Untersagung der Hundehaltung.
Vertragsrecht ist wichtig
Zu den zahlreichen Tätigkeitsfeldern rund um die Rechte der Vierbeiner zählt natürlich der Kauf des Tieres. Ob Welpe, Tierschutzpfote oder privater Erwerb – hier ist es klug vorab anwaltlich den Vertrag prüfen zu lassen.Wo sind die Finten, was ist zu beachten? Sind beispielsweise EU-Heimtierausweis und Gesundheitszeugnis echt, der Züchter seriös, der Hund gesund? Nur so gibt es ein Rücktrittsrecht, haben spätere Gewährleistungsansprüche vor Gericht Bestand oder ist ein Schadenersatz durchsetzbar.

Gerät das fellige Familienmitglied zwischen die streitenden Parteien, steht die Frage im Raum: Wer bekommt den tierischen „Hausrat“? Grundsätzlich bekommt derjenige den Hund zugesprochen, der im Kaufvertrag steht. Dennoch entscheiden immer mehr Gerichte nach dem Wohl des Tieres. Es ist daher sinnvoll, das mögliche Besuchsrecht oder finanzielle Ansprüche durch einen Rechtsbeistand regeln zu lassen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt nur die Anwaltskosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen. Eine Hunde-Rechtsversicherung übernimmt dagegen auch die Duurchsetzung eigener Ansprüche, beispielsweise wenn der Vierbeiner verletzt wird. Einige Gesellschaften bieten mitterweile eine Kombination beider an.
Rechtliche Komplikationen sind vorprogrammiert, wenn den Haltern das juristische Wissen zur Hundehaltung oder einer Konfrontation des Tiers mit Dritten fehlt. Interessant sind stets die aktuellen Urteile zu bestimmten Themen, die eher nur einem Anwalt bekannt sind, auf die er sich aber für seine Mandanten berufen kann. Eine anwaltliche Konsultation ist eine gute Idee, allein schon wegen der Kosten, die unberaten auf einen zu kommen können. Im Fall der Fälle wird damit ein aufreibendes Gerichtsverfahren vermieden – und das ist im Sinne aller. Suzanne Eichel




