Tierhalter haften für jeden Schaden, den Ihr Vierbeiner anrichtet. In den meisten Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – für alle oder bestimmte Hunde. Tram Fafenrot ist bei der AXE die Expertin für Haftpflichtversicherungen und erklärt, warum unbedingt jeder an den wichtigen Schutz denken sollte.
CITY DOG: Die AXA bietet eine Hundehaftpflichtversicherung an. Seit wann und worin unterscheidet sie sich zu anderen Gesellschaften?
Tram Fafenrot: Wir bieten schon seit vielen Jahren eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und haben viel Erfahrung in der Schadenregulierung. Das ist wichtig, wenn doch mal etwas passiert. Ebenso maßgeblich sind hohe Deckungssummen – bei AXA sind das 30 Mio. Euro je Versicherungsfall. Das klingt viel, aber wir sehen auch Schadenfälle, in denen ein Hundebiss zu dauerhaften Verletzungen führt. Und das wird dann für den Halter teuer, er muss Behandlungskosten, Verdienstausfall und weitere Kosten übernehmen. Ebenso gehen Schäden von Hunden, die einen Verkehrsunfall verursachen, sehr schnell in die Tausende.
Ein weiteres Plus ist das monatliche Kündigungsrecht – weil wir davon überzeugt sind, dass unsere Kunden bei uns gut aufgehoben sind und ihnen die Freiheit lassen möchten, den Vertrag kurzfristig beenden zu können.
CD: Versichert sind sogar Schäden durch tierische Ausscheidungen. Welche?
Tram Fafenrot: Wenn der Hund zum Beispiel auf dem Teppich von Freunden erbricht
oder das Parkett der Mietwohnung mit seinen Hinterlassenschaften dauerhaft beschädigt, sind die Halter dafür verantwortlich, die Teppichreinigung oder -Instandsetzung zu bezahlen. Solche Schäden können von der Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
CITY DOG: Gibt es auch Einschränkungen bei bestimmten Hunden?
Tram Fafenrot: Grundsätzlich können wir alle Tiere versichern. Bei einigen Rassen ist aber der Versicherungsbeitrag höher.
CITY DOG: Der Schutz im Ausland ist ebenso wichtig. Wie lange gilt er und sollten Frauchen und Herrchen dabei etwas beachten?
Tram Fafenrot: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der AXA gilt rund um die Uhr und weltweit, allerdings nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte, wie zum Beispiel Urlaubsreisen. Ein Extraschutz ist dabei nicht nötig.Bevor die Tierbesitzer mit ihrem Hund ins Ausland reisen, sollten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes überprüfen. So ist zum Beispiel in Italien eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Einreise vorgeschrieben, und es gelten weitere Pflichten wie zum Beispiel das Tragen eines Maulkorbs in öffentlichen Verkehrsmitteln. Je früher man sich informiert, desto weniger böse Überraschungen gibt es im Urlaub. Gerade das Thema Maulkorb kann für Stress sorgen, wenn der tierische Liebling erst daran gewöhnt werden muss.
CITY DOG: Was bedeutet die inkludierte Forderungsausfalldeckung?
Tram Fafenrot: Nehmen wir mal an, Sie als Versicherungsnehmer werden von einem fremden Hund gebissen und tragen Verletzungen davon, die ärztlich behandelt werden müssen. Falls der Halter des Tieres seiner Schadenersatzpflicht nicht nachkommen kann – zum Beispiel durch Zahlungsunfähigkeit und/oder weil er keine eigen Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, kommen wir für Ihre Ansprüche auf. So, als wäre der Vierbeiner auch bei uns versichert.
Die Forderungsausfalldeckung schützt also davor auf Kosten sitzen zu bleiben. Übrigens: Diese tolle Leistung gibt es auch bei der Privathaftpflichtversicherung von Frauchen und Herrchen.
CITY DOG: Wenn ich eine Private Haftpflichtversicherung habe, brauche ich dann überhaupt noch eine Tierhalterhaftpflicht?
Tram Fafenrot: Ja, auf jeden Fall. Denn Haftpflichtschäden durch Hunde sind in der normalen Privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hier sind nur Kleintiere wie Katze, Kaninchen oder Wellensittich mitversichert.
CITY DOG: Wo sind die Grenzen der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Tram Fafenrot: Sie deckt ausschließlich Schäden ab, die durch den versicherten Hund entstehen. Solche, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Und Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung brauchen einen individuellen Versicherungsschutz. Schäden an Personen, die im eigenen Haushalt leben, sind ebenfalls immer ausgeschlossen. Das kommt zum Glück aber nicht sehr oft vor. Üblicher kommen die an Personen vor, die das Tier nicht kennt.
CITY DOG: Was sind beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bei denen der Versicherungsschutz nicht greift?
Tram Fafenrot: Wenn jemand seinen Hund absichtlich auf einen Passanten loslässt, und der Vierbeiner beißt nach Aufforderung zu. Das wird von den Versicherungen nicht getragen.
CITY DOG: Welche Rolle spielen Alter und Rasse bei der Höhe des Tarifs?
Tram Fafenrot: Das Alter spielt für uns keine Rolle, die Rasse natürlich schon. Deshalb fragen wir auch im Angebotsprozess danach. In Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht, in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein müssen nur bestimmte Rassen versichert werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Versicherung bislang freiwillig – aber nicht weniger notwendig.
CITY DOG: Warum sollte die Deckungssumme unbedingt sehr hoch sein?
Tram Fafenrot: Auch ein kleiner Vierbeiner kann einen großen Schaden verursachen, der langfristige finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt. Eine hohe Deckungssumme sorgt dafür, dass die Halter finanziell abgesichert sind und nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen, falls die Versicherungssumme ansonsten nicht ausreichen würde.
CITY DOG: Welche Leistungen sind sonst noch erwähnenswert?
Tram Fafenrot: Für Schmunzler sorgt gerne der ungewollte Deckakt. Wenn ein Rüde im Park ohne Absicht Nachwuchs zeugt, müssen Frauchen oder Herrchen unter Umständen für die Tierarztkosten und weitere Maßnahmen bezahlen.
Wir versichern auch Therapiehunde und die Teilnahme an einer Hundeschule. Da sollte man aufpassen, weil diese Aspekte nicht immer im Vertrag inkludiert sind. Welpen sind in den ersten 12 Monaten beitragsfrei mitversichert – meist wechseln sie ja in dieser Zeit den Besitzer. Es ist also komfortabel, wenn man sie nicht für einen kurzen Zeitraum zusätzlich versichern muss.
CITY DOG: Ist es sinnvoll eine Selbstbeteiligung mit abzuschließen?
Tram Fafenrot: Die Selbstbeteiligung ist ein gutes Mittel, um den den Beitrag niedrig zu halten. Wir bieten sie von 150 Euro oder 300 Euro je Versicherungsfall an. Das bedeutet, dass alle Schäden, die unter dieser Grenze liegen, aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Wird es teurer, springt die Versicherung ein. Die Selbstbeteiligung gilt für jeden Schaden einzeln. Das heißt, wenn der Hund öfter mal etwas anstellt, müssen die 150 Euro jedes Mal selbst übernommen werden. Dafür ist dann aber der jährliche Beitrag günstiger.
CITY DOG: Was ist der Unterschied zwischen Tierhalter- und Hundehaftpflicht und gibt es ggf. eine Kombination von beiden?
Tram Fafenrot: Wir unterscheiden zwischen einer Hundehalter-Haftpflicht und einer Tierhalter-Haftpflicht, etwa für Pferde. Beide funktionieren im Prinzip gleich. Kleinere Haustiere wie Katzen oder Kaninchen brauchen in der Regel keinen eigenen Versicherungsschutz, sie sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Erfahrungsgemäß richten sie auch keine nennenswerten Schäden an.
CITY DOG: Zu welchen Versicherungen raten Sie Haltern generell?
Tram Fafenrot: Auf jeden Fall bei Hunden zu einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eventuell kann auch eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein, um etwa Operationskosten abzudecken. Hier gilt es abzuwägen, ob ich die Kosten nicht auch aus eigener Tasche bezahlen kann.
CD: Was kostet denn die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Tram Fafenrot: Bei uns gibt es den hervorragenden Versicherungsschutz bereits ab 3,92 Euro im Monat. Wer ein individuelles Angebot rechnen möchte, kann eine Vermittlerin oder einen Vermittler vor Ort aufsuchen oder auch ganz unkompliziert und mit wenigen Klicks den Online-Tarifrechner unter Tierhalterhaftpflicht von AXA nutzen. Übrigens: Für den zweiten Hund gibt es einen Rabatt.
CITY DOG: Was sollten Halter im Schadenfall tun?
Tram Fafenrot: Erst einmal Ruhe bewahren. Wenn der Hund jemanden gebissen hat, sollten die Besitzer ihn zunächst sichern, wenn nötig Erste Hilfe leisten sowie Polizei und Krankenwagen rufen. Wichtig ist es mit dem mit dem Geschädigten Adressdaten auszutauschen und uns den Schaden so schnell wie möglich zu melden. Eine möglichst genaue Schadenmeldung ist sinnvoll. Diese kann telefonisch oder auch online eingereicht werden. Unsere Teams beantworten alle Fragen und helfen schnell weiter. Die Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt übrigens auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht. Außerdem die Kosten eines Rechtsstreits.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.axa.de
Das Interview führte Suzanne Eichel